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Krypto

Krypto verstehen. Steuerlich sicher einordnen.

Digitale Vermögenswerte bringen neue Möglichkeiten mit sich, aber auch erhebliche steuerliche und rechtliche Komplexität. Wir unterstützen Privatpersonen und Unternehmen dabei, Transaktionen nachvollziehbar zu strukturieren und steuerlich korrekt zu bewerten.

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Kryptowährungen erfreuen sich wachsender Beliebtheit, sowohl privat als auch in Unternehmen. Sie sind jedoch kein gesetzliches Zahlungsmittel und ihre steuerliche Behandlung unterscheidet sich erheblich von traditionellen Währungen. Die Besteuerung erfordert demnach fundierte Kenntnisse und der spezifischen Regelungen, die wir Ihnen bei Consultia bieten können. Konkret betreuen wir Sie dabei insbesondere in folgenden Bereichen:

Besteuerung von Kryptowährungen
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Kryptowährungen werden als immaterielle Wirtschaftsgüter behandelt, was bedeutet, dass Gewinne aus Verkäufen oder Transaktionen steuerpflichtig sind. Private Anleger müssen Gewinne und Verluste in ihrer Steuererklärung angeben. Verkäufe von Bitcoin, Ether und anderen Coins gelten als private Veräußerungsgeschäfte. Gewinne sind nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr steuerfrei. Bei Verkäufen innerhalb eines Jahres gilt eine Freigrenze von 600 Euro, die für alle privaten Veräußerungen zählt.

Die Ermittlung der Anschaffungskosten kann kompliziert sein, insbesondere wenn Bitcoins zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Preisen erworben wurden. Die First-in-First-out-Methode (FIFO) kann hier nützlich sein. Anleger sollten ihre Transaktionen gut dokumentieren, da Gewinne zum individuellen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen.

Besteuerung für Unternehmen
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Unternehmen können keine privaten Veräußerungen tätigen. Geschäfte mit Kryptowährungen im Betriebsvermögen führen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, die nicht steuerfrei sind. Die Gewinne unterliegen je nach Unternehmensform der Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer. Zudem unterliegt der gewerbliche Umtausch von Bitcoin nicht der Umsatzsteuer, wie im EuGH-Urteil von 2015 entschieden.

Mining und weitere Einnahmequellen
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Mining, das Schürfen von Kryptowährungen, ist eine gewerbliche Tätigkeit, die besondere steuerliche Regelungen erfordert. Im Bereich DeFi (Decentralised Finance) können durch das Verleihen von Kryptowährungen Zinsen erzielt werden. Ein weiteres Konzept sind Hard Forks, bei denen Halter eines Coins möglicherweise zusätzliche Coins erhalten. Die steuerliche Behandlung dieser neuen Coins ist jedoch komplex und umstritten.

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