EU stopft ein weiteres Steuerschlupfloch / Änderungen zur Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie (03.07.2014)
Der EU-Ministerrat hat am 20.6.14 eine politische Einigung zur Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie erzielt. Diese betrifft aber vorerst nur eine Regelung gegen die doppelte Nichtbesteuerung durch Gestaltungen mit Hybridanleihen. Über die anderen Teile des Vorschlags wird noch weiter beraten.
Die Mutter-Tochter-Richtlinie sollte eigentlich die doppelte Besteuerung grenzüberschreitender Gewinnausschüttungen und somit eine Benachteiligung von Unternehmen mit Tochtergesellschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten vermeiden. Durch Gestaltungen mit Hybridanleihen konnten jedoch auch Gewinnausschüttungen, die bei der zahlenden Gesellschaft abziehbar waren, steuerfrei bleiben. Im Ergebnis waren in keinem Staat Steuern zu zahlen.
In Deutschland hängt die steuerliche Begünstigung von Dividenden bereits seit dem 1.1.14 von der Nichtabzugsfähigkeit bei der ausschüttenden Gesellschaft ab.