Venture Capital (bzw. Wagniskapital, Risikokapital oder kurz VC) ist die vielleicht wichtigste Finanzierungsform für ambitionierte Startups. Neben den wirtschaftlichen Risiken für Investoren, Gründer und das Unternehmen selbst sind bei den VC-Finanzierungen zahlreiche rechtliche und steuerliche Besonderheiten zu beachten und es gilt, die oft gegensätzlichen Interessen von Gründern und Investoren in Ausgleich zu bringen.

Die Beratung umfasst insbesondere:

  • Strategische Betreuung von Investoren, Gründern und Startups bei Beteiligungs- und Steuerthemen (Verhandlung von Termsheets, NDAs, Mitarbeiterbeteiligungen etc.)
  • Unterstützung von Vertragsverhandlungen
  • Steuerliche Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungen und Managementbeteiligungen (ESOP, VSO)
  • Steuerliche Begleitung in der Exit-Phase

Venture Capital Finanzierung

Da junge Unternehmen oftmals noch keine Gewinne oder Sicherheiten vorweisen können, besteht für sie regelmäßig keine Möglichkeit, auf normalem Wege finanzielle Mittel zu erhalten. Anders als klassische mittelständische Unternehmen sind Startups daher in größerem Umfang auf eine Unternehmensfinanzierung angewiesen.

Die große Bedeutung einer funktionierenden Venture Capital-Szene für die Entwicklung und das Wachstum junger innovativer Unternehmen hat unterdessen auch der Gesetzgeber erkannt und fördert aus volkswirtschaftlichen Gründen das Thema Wagniskapital durch Finanzierungsinitiativen (KfW) und steuerliche Privilegien der Investoren.

Unternehmensbewertung

Die Frage nach der richtigen Bewertung des Unternehmenswertes eines Startups stellt sich für alle an einer VC-Investition beteiligten Parteien im Rahmen jeder einzelnen Finanzierungsrunde. Doch wie kann eine richtige Bewertung von jungen Unternehmen ohne eine längere Unternehmenshistorie vorgenommen werden?

„It’s all about people“ lautet oft die pauschale Antwort der VC-Geldgeber, wenn die Frage nach der Bewertungsgrundlage gestellt wird. Insbesondere im Startup- und Venture Capital-Bereich sind größte Unsicherheiten bei der Unternehmensbewertung festzustellen. Zielunternehmen von Venture Capital-Fonds sind junge, stark wachsende, innovative und oft technologiegetriebene Startups.

Die Bewertung der jungen Unternehmen ist oft nicht nur schwer, sondern manchmal schlicht unmöglich. Es fehlen – anders als beispielsweise im Private Equity-Bereich – belastbare Daten über den Unternehmenserfolg in der Vergangenheit. Ertragswert- oder andere an den aktuellen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens anknüpfende Bewertungsverfahren führen bei einem Startup regelmäßig zu keinen brauchbaren Ergebnissen, da Startups gerade in der Gründungsphase noch keine Gewinne erwirtschaften. Bei der Investition eines Venture Capital-Fonds in ein Startup besteht daher oftmals keine handfeste Planungssicherheit.

Aus diesen Gründen steht die Beurteilung der Persönlichkeit der Gründer und ihrer Kompetenzen bei der Investment-Entscheidung der VC-Geldgeber in aller Regel an erster Stelle. Daher werden die Gründer oftmals auch als Key Assets eine Startups bezeichnet.

 

Finanzierung

Die Investitionen in Startup-Unternehmen erfolgen in unterschiedlichen Entwicklungsstadien, sogenannten Stages oder Rounds. Die Finanzierungsformen durch die Wagniskapitalgeber reichen von Fremdkapital über Eigenkapital bis hin zu Mezzaninekapital. Die einzelnen Finanzierungsstadien sind mit unterschiedlichen Risiken für die VC-Investoren verbunden.

Das erste und auch risikoreichste Investorenengagement erfolgt durch die sogenannte Seed-Finanzierung. In dieser ersten Finanzierungsrunde befindet sich das Unternehmen im Seed-Stadium und benötigt Mittel für Forschung und die Entwicklung seiner Produkte.

Die Seed-Finanzierungen erfolgen oft von sog. Business Angels oder aus dem Kreis der Friends & Family (manche sprechen auch von den drei „Fs“ – Family, Friends and Fools).

Die darauffolgenden Finanzierungen werden oftmals bereits durch professionelle VC-Geldgeber getätigt. Bei der Early Stage-Finanzierung sollen meist Aktivitäten nach einer Produktentwicklung, z.B. ein effektives Marketing, ermöglicht werden.

Schließlich kann das Unternehmen nach einer Later Stage-Finanzierung nach ersten operativen Erfolgen sein Wachstum und die weitere Expansion organisieren. Das Risiko der Investoren ist bei einem Engagement auf dieser Stufe weitaus kleiner als in den Stadien, in denen noch kein wirtschaftlicher Erfolg zu verzeichnen ist.

Verwässerungsschutz, sog. Anti-Dilution

Die Investoren erhalten in aller Regel für ihr finanzielles Engagement eine entsprechende Beteiligung am Startup. Dadurch wird naturgemäß die Beteiligung der Gründer am Unternehmen verwässert. Gegen die Verwässerung bereits beteiligter Investoren können Regelungen in den Beteiligungsverträgen geschaffen werden (sog. Anti-Dilution-Klauseln).

Der Exit

Die Desinvestition der Venture Capital-Investoren erfolgt durch den sog. Exit. Die Kapitalgeber ziehen sich nach einigen Jahren aus dem Startup zurück.

Dabei werden die Beteiligungen durch einen Börsengang (sog. IPO) durch den Verkauf an andere strategische Investoren (z.B. Konkurrenzunternehmen) im Wege eines Trade Sales abgestoßen. Denkbar ist auch, dass die Gründer die Beteiligung der VC-Geldgeber zurückkaufen.