Aktuelles
Mögliche Beratungsleistungen für Ihr Unternehmen bzw. Überlegungen die unter Einbeziehung von steuerrechtlichen Aspekten gewürdigt werden können:
Mehrwertsteuerpaket 2010
Der Rat der Europäischen Union hat am 12. Februar 2008 zwei EG- Richtlinien sowie eine EG-Verordnung verabschiedet, das sog. Mehrwertsteuerpaket (MWSt-Paket).
Das Mehrwertsteuerpaket, auch VAT Package genannt, wird ab 2010 den Ort der Dienstleistung grundlegend ändern und die Vorsteuervergütung vereinfachen. Besonders Dienstleister, die grenzüberschreitend im EU-Ausland tätig sind, müssen sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen. Die materiellen Auswirkungen auf bestehende Geschäftsvorfälle müssen analysiert werden. Fast immer müssen Unternehmer auch die Abbildung der Geschäftsprozesse in ihren IT-Systemen umstellen.
Vereinfachung grenzüberschreitender Geschäfte
Ziel des Mehrwertsteuerpakets ist es, die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Dienstleistungen innerhalb der 27 EU-Mitgliedsstaaten zu erleichtern. Dazu wurden die Bestimmungen zum Leistungsort, der Vorsteuervergütung und der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten neu geregelt.
Unterscheidung in Warenlieferungen und Dienstleistungen
Rechtlich wird bei der Mehrwertsteuer unterschieden zwischen der Lieferung von Waren und dem Erbringen von Dienstleistungen. Die vorherigen Regelungen waren vielschichtig, an welchem Ort ein Umsatz der Besteuerung unterliegt und welcher Staat damit das Besteuerungsrecht hat. Dies wurde durch das Mehrwertsteuerpaket vereinfacht, wodurch sich zum Teil abweichende umsatzsteuerliche Folgen für bestehende Geschäftsmodelle ergeben.
Unsere Mandanten müssen die Abbildung ihrer Geschäftsprozesse in den IT-Systemen auf die neuen Anforderungen einstellen, sie sollten sich so früh wie möglich mit dem VAT Package beschäftigen - besonders, wenn sie folgende Dienstleistungen erbringen:
- Dienstleistungen im Konzern (zum Beispiel Umlagen)
- Transportdienstleistungen
- Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen
- Leasing und Autovermietungen
Aufgrund des Mehrwertsteuerpakets werden Unternehmen vor allem aus diesen Branchen die Ortsbestimmung ihrer Dienstleistungen und ihre Rechnungsstellung überdenken müssen. Auch Waren liefernde Unternehmen sind betroffen, sofern sie "After Sales Services" wie Reparaturen oder Wartungen anbieten. Für Sie ist es eine Herausforderung , die die Liefer- und Leistungsströme dahingehend zu analysieren und systemseitig Anpassungen vorzunehmen, damit sie in der Lage sind, ihre Umsätze korrekt melden zu können.
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Bilanzrecht auf Reformkurs.
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erfolgt die umfangreichste Modernisierung des Handelsbilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz (BiRiliG) im Jahr 1985. Durch das BilMoG erfolgen umfangreiche Deregulierungsmaßnahmen in Form der Streichung bzw. Modifizierung zahlreicher handelsrechtlicher Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte.
Ziel des BilMoG ist, das deutsche Bilanzrecht den international üblichen Methoden der Rechnungslegung anzunähern. So soll der handelsrechtliche Jahresabschluss an Aussagekraft und Vergleichbarkeit gewinnen. Auch die Bilanzierung bei mittelständischen Unternehmen wird in vielen Teilen an international übliche Rechnungslegungsprinzipien angenähert. Dennoch bleibt die handelsrechtliche Bilanz weiterhin Grundlage für die Ausschüttungsbemessung und die steuerliche Gewinnermittlung.
MoMiG
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen: Seit dem 1. November 2008 gilt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) - die umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit seinem Bestehen.
Die "Start-GmbH" ohne Mindestkapital. Die GmbH-Novelle soll Unternehmensgründungen erleichtern und beschleunigen. Unter anderem wurde ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen eingeführt. Darüber hinaus steht Gründern die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante ohne Mindeststammkapital zur Verfügung. Im Gesetzgebungsverfahren sind durch MoMiG zudem die Verbesserung der Sanierungsfähigkeit der GmbH in der Krise verankert worden. Die Neuregelung soll die Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Insolvenzfall erleichtern. Zudem hat sich der Gesetzgeber bemüht, die Cashpool-Systeme sowohl im Aktien- als auch im GmbH-Recht auf einen rechtssicheren Boden zu stellen.
IT Advisory
Umgang mit IT und digitalen Informationen unterliegt immer komplexeren Anforderungen - sowohl intern organisatorisch als auch extern rechtlich.
Unsere Beratung macht den Einsatz von Informationstechnologien beherrschbar, senkt Kosten und reduziert Redundanzen in Ihrem digitalen Workflow-Prozess. Ein Schwerpunkt unserer IT Advisory liegt in dem Aufbau von IT-Systemen; dies ermöglicht eine zuverlässige, effiziente und effektive Unterstützung sowie Kontrolle Ihrer Geschäftsprozesse.
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